Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen an Kunden von kuckuck.cam

1. Geltungsbereich & Allgemein

1.1 Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der Angebote von kuckuck.cam, Dorfstraße 36, 89150 Laichingen, Deutschland, www.kuckuck.cam (im Folgenden auch „Anbieter" genannt) durch den Kunden (Kunde und Provider im Folgenden gemeinsam „Parteien“ und einzeln „Partei“), sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Einzelaufträge. Individuelle, in Verbindung mit einem konkreten Auftrag schriftlich dokumentierte und allerseits unterzeichnete Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde, haben, soweit sie von den vorliegenden AGB abweichen, Vorrang vor diesen.

1.2 Sofern Dritte, insbesondere Vertriebspartner des Anbieters, von den im Auftrag und/oder den vorliegenden AGB festgelegten Vereinbarungen abweichende Angaben machen, sind diese nicht vom Umfang der Vertretungsmacht gedeckt. Sie werden daher nicht Vertragsbestandteil zwischen den Parteien. Einwendungen gegenüber Dritten sind gegenüber dem Provider ausgeschlossen.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden dem Anbieter gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

2. Definitionen

2.1 "Hardware" bezeichnet die gemietete Kamera-Technik samt Montagemitteln, welche vom Anbieter im Rahmen des Auftrags am Montageort zur Verfügung gestellt wird.

2.2 "Software" bezeichent die auf der Hardware sowie auf Servern laufenden technischen Systeme zur Übertragung, Verarbeitung und Veröffentlichung des Bildmaterials.

2.3 "Abrechnungszeitraum" bezeichnet die Zeiträume welche im voraus in der Regel für 3 Monate in Rechnung gestellt werden.

3. Gegenstand der Nutzungsbedingungen & Nutzungsdauer

3.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Bereitstellung und der Betrieb von Systemen zur Dokumentation mittels Kameratechnik (Kamera-Gerät mitsamt Zubehör nebst Software zur Bildaufnahme und zur drahtlosen Übermittlung von Bildaufzeichnungen) und damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Betrieb einer Weboberfläche, Anfertigung von Zeitraffer-Aufnahmen) sowie der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungen, die hierfür notwendige Technik und die Einräumung von Nutzungsrechten an dem Service und dem angefertigten Bildmaterial durch den Anbieter gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

3.2 Die Nutzungsdauer wird anhand der im Auftrag genannten Projektlaufzeit, bzw. durch den Zeitraum bis zu einer fristgerechten Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber definiert.

3.4 Während der Projektlaufzeit wird dem Kunden über einen Downloadbereich die Sicherung von Einzelbildern ermöglicht. Diese stehen ab dem Zeitpunkt der Erstellung für einen Zeitraum von 28 Tagen zur Verfügung. Bei Bedarf werden diese nach 28 Tagen teilweise gelöscht. Die Sicherung der Einzelbilder wird dem Kunden überlassen. Die Aufbewahrung dieser über den Zeitraum von 28 Tagen ist nicht bindend.

4. Bereitstellung, Montage & Demontage der Hardware, Inbetriebnahme der Software

4.1 Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

4.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, insbesondere bei der Montage & Demontage der Hardware, zur Verfügung.

4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

4.4 Die Hardware wird dem Kunden für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Miete überlassen. Die Übergabe erfolgt durch Anlieferung & Montage durch den Anbieter an dem vereinbarten Standort zum vereinbarten Termin.

4.5 Die Software wird dem Kunden für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Nutzung über das Internet überlassen. Die vollständige Inbetriebnahme erfolgt innerhalb von 28 Tagen nach Montage der Hardware.

4.6 Der Kunde hat in eigener Verantwortung die baulichen, technischen, organisatorischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Montage und den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere:
(a) Die Beschaffung aller zur Montage und zum Betrieb erforderlichen Genehmigungen sowie Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Betriebsräten, Mitarbeitern und sonstigen Dritten;
(b) Die Auswahl eines geeigneten Montageorts;
(c) Die Bereitstellung eines entsprechenden Stromanschlusses am Montageort zur Stromversorgung, sofern nicht anders vereinbart;
(d) Die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen die den Betrieb der Kamera betreffen.

4.7 Der Kunde hat dem Anbieter alle notwendigen Hilfsmittel zur Erreichbarkeit des Montageorts zur Verfügung zu stellen (z.B. Hubsteiger, Seilzugangstechnik, Personal,...). Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass der Montageort zu vereinbarten Montage- & Demontage-Terminen sicher zugänglich ist. Eventuelle Kosten für Hilfsmittel hat der Kunde zu tragen.

4.8 Zur Durchführung der Vertragsleistungen hat der Kunde auf Verlangen des Anbieters einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Der Ansprechpartner ist vom Kunden zu bevollmächtigen technischen & organisatorischen Angelegenheiten zu regeln.

4.9 Soweit dies vom Anbieter verlangt wird, hat der Kunde über die erfolgreiche Inbetriebnahme ein Inbetriebnahmeprotokoll zu unterzeichnen.

4.10 Verzögert sich die Inbetriebnahme durch nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen für das vom Anbieter eingesetzte Personal zu tragen.

4.11 Die Montage & Demontage der Kamera führt der Anbieter selbst oder durch Einschaltung von Dritten als Subunternehmern aus. Der Anbieter haftet für deren Tätigkeit nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen im selben Umfang wie für eigenes Verhalten.

4.12 Für Dritte, die auf Veranlassung des Kunden für ihn tätig werden, hat der Kunde wie für eigenes Verhalten einzustehen. Der Anbieter hat es nicht zu vertreten, wenn er aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4.13 Sofern die Weboberfläche über eine im Besitz des Kunden befindliche Domain erreichbar sein soll, liegt die Einrichtung und Konfiguration der DNS-Einträge in der Verantwortung des Kunden.

4.14 Kommt der Kunde den Vereinbarungen im einzelnen nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Inbetriebnahme anderweitig zu erwirken. Die Inbetriebnahme wird dadurch als abgeschlossen betrachtet.

4.15 Für Anpassungen an der Weboberfläche nach Abschluss der Inbetriebnahme, werden dem Kunden für Änderungen Zusatzkosten nach Aufwand berechnet.

5. Weitere Nutzungsbedingungen

5.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass dem Anbieter zur Verfügung gestellte Inhalte & Materialien (Texte, Logos, Bildmaterial,...) im Rahmen des Angebots des Anbieters veröffentlicht werden dürfen und der Kunde die zur Nutzung dieser Inhalte & Materialien durch den Anbieter erforderlichen Rechte besitzt oder erhält.

5.2 Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.

5.3 Die Aufnahme von Bildern durch die gemietete Hardware, deren Übertragung an die Server des Anbieters, deren Verarbeitung durch die Software des Anbieters, sowie deren Wiedergabe und Speicherung erfolgen ausschließlich im Auftrag und auf Risiko des Kunden.

5.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Aufnahme, Übertragung, Wiedergabe und Speicherung des Bildmaterials wie im Leistungsangebot beschrieben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Datenschutzrechts und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten (insbesondere des Rechtes am eigenen Bild) entspricht. Die Vertragsparteien werden einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch den Betrieb gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung bezieht sich auf sämtliche Ansprüche des Dritten sowie auf die hierbei entstehenden eigenen notwendige Auslagen der Rechtsverfolgung und/oder –verteidigung.

5.5 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren die vermietete Hardware während der Mietzeit gegen andere Hardware mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen auszutauschen.

5.6 Der Anbieter ist berechtigt, am Montageort Werbung für eigene Zwecke anzubringen.

5.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, den (Firmen-)Namen des Kunden, dessen Logo, den Montageort, die Art & Beschreibung des zu dokumentierenden Projekts, sowie das angefertigte Bildmaterial als Referenzprojekt zu nennen, zu veröffentlichen sowie für zukünftige Werbezwecke zu verwenden.

5.8 Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Hardware
(a) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung vom Anbieter nicht vom Standort zu entfernen oder die Installation zu manipulieren (z.B. Veränderung der Perspektive);
(b) ausreichend gegen Verschmutzungen zu schützen, insbesondere bei Maler-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten,...

5.9 Soweit an der Hardware während der Vertragslaufzeit Mängel auftreten oder diese beschädigt werden oder verloren gehen, hat der Kunde den Anbieter darüber unverzüglich zu informieren.

5.10 Für Beschädigung oder Diebstahl der Hardware sowie Aufwänden der Auftragsfortführung nach einem Schadensfall hat der Kunde aufzukommen.

5.11 Sofern die Weboberfläche durch ein Passwort geschützt werden soll, hat der Kunde dies bei Auftragserteilung zu bestellen. Andernfalls ist der Anbieter berechtigt die Weboberfläche öffentlich zugänglich zu betreiben und zu verlinken. Für nachträgliche Änderungen fallen zusätzliche Kosten nach Aufwand an

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Für die Bereitstellung und den Betrieb der auf der Webseite des Anbieters zum Zeitpunkt der Beauftragung beschriebenen Leistungen, hat der Kunde die Kosten, sofern nicht anders vereinbart 3 Monate im Vorraus, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der vereinbarten Höhe zu zahlen.

6.2 Zahlungen werden ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig.

6.3 Der Rechnungsversand erfolgt auf elektronischem Wege per Email. Der Kunde hat den ordnungsgemäßen Empfang von Emails des Anbieters unter der genannten Emailadresse sicherzustellen.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist der Anbieter berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Davon unberührt bleibt das Recht des Anbieters, einen über die Pauschale hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

6.5 Leistungen welche bei Auftragserteilung nicht schriftlich abgesprochen und angeboten wurden, werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar nach Aufwand im ermessen des Anbieters abgerechnet.

6.6 Den Arbeiten des Anbieters liegt ein Stundensatz von 135€ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1 Sofern nicht anders vereinbart gilt eine Mindestlaufzeit von 9 Monaten.

7.2 Ist im Vertrag eine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit vereinbart, so kann der Vertrag während der festen Vertragslaufzeit oder der vereinbarten Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

7.3 Soweit keine feste Laufzeit vereinbart oder die geltende Mindestlaufzeit abgelaufen ist, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

7.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) ohne Zustimmung Änderungen an der gemieteten Hardware vornimmt;
(b) mit der Zahlung eines fälligen Betrages um mehr als 14 Tage in Verzug gerät;
(c) gegen die Nutzungsbedingungen verstößt;
(d) gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt.

8. Pflichten bei Vertragsende

8.1 Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die gemietete Hardware ordnungsgemäß zurückzugeben oder die Demontage wie unter 4. zu ermöglichen und zu unterstützen.

8.2 Wird die Rückgabe der gemieteten Hardware aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund verzögert, so ist der Anbieter unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, von dem Kunden für den Zeitraum der Verzögerung bis zur Rückgabe an den Anbieter eine pauschalierte Nutzungsentschädigung entsprechend den für die Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütungssätzen zu verlangen.

8.3 Mit Beendigung des Vertrags wird dem Kunden ein Download-Link zum hochauflösenden Video für 14 Tage zur Verfügung gestellt.

9. Produkteigentum, Zugangsrecht

9.1 Die dem Kunden bereitgestellte Hardware sind und bleiben Eigentum des Anbieters.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über jegliche Maßnahmen oder Ereignisse zu informieren, die das Eigentum des Anbieters oder den Betrieb dessen beeinträchtigen, insbesondere über Diebstahl, Beschädigung sowie die Geltendmachung von Eigentums- oder Pfandrechten durch Dritte.

9.3 Der Anbieter darf die Hardware während üblicher Betriebszeiten besichtigen und untersuchen bzw. durch einen Beauftragten untersuchen lassen. Der Kunde hat dem Anbieter den hierzu erforderlichen Zugang zum Standort zu verschaffen.

10. Leistungsqualität und Sachmängelansprüche

10.1 Der Anbieter hat den zuverlässigen Betrieb der angebotenen Systeme sicherzustellen. Die Leistung gilt als erbracht, sofern die Systeme mehr als 95% des Abrechnungszeitraums wie vereinbart liefen bzw. ein Ausfall der Leistung nicht eindeutig durch den Anbieter zu verantworten ist (z.B. Stromausfall am Standort, Wetterbedingte schlechte Sicht, Verschmutzte Kameralinse, Wetterbedingte Extremtemperaturen,...) oder nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Sollte die vereinbarte Leistung nachweislich zu weniger als 95% erbracht sein, werden die Kosten für den betroffenen Abrechungszeitraum anteilig erstattet.

10.2 Der Anbieter ist für die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit aller Technischen Maßnahmen insbesondere der in den Technischen & Organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO vermerkten Maßnahmen welche ausdrücklich in der Verantwortung des Anbieters liegen verantwortlich.

10.3 Für die gemietete Hardware übernimmt der Anbieter die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

10.4 Der Kunde hat etwaige nach der Übergabe auftretende Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels an den Anbieter zu melden.

10.5 Auftretende Sachmangel sind nach Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung durch den Anbieter zu beheben.

10.6 Schadensersatz und Aufwendungsersatz kann der Kunde in allen Fällen dieser Ziffer 10 nur nach Maßgabe der Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 11 verlangen.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Soweit zwischen den Vertragsparteien oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden und Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrunde – insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsmöglichkeiten, Ansprüche Dritter und/oder jegliche sonstige mittelbare und Folgeschäden.

11.2 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 11.1 gilt nicht
(a) im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Anbieters oder ihrer Erfüllungsgehilfen;
(b) im Falle des Todes oder der Verletzung von Leib oder Gesundheit einer Person;
(c) soweit der Anbieter für Personenschäden oder Sachschäden an Privatvermögen gemäß zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsrechtes haftet; und/oder
(d) soweit der Anbieter ausnahmsweise eine Garantiehaftung für die Beschaffenheit von Vertragsleistungen übernommen haben sollte.

11.3 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 11.1 gilt ferner nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Abieter. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung des Anbieters gemäß Ziffer 11.2 bleibt unberührt.

12. Abtretung, Aufrechnung

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

12.2 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Für den Vertrag mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und dem Anbieter sind die Gerichte – soweit zulässig – in Stuttgart. Jede Vertragspartei ist daneben berechtigt, die andere Vertragspartei an deren Sitz in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen für den Fall des einstweiligen Rechtsschutzes sind die vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarungen abschließend.

Stand 12.2023