Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen an Auftraggeber von kuckuck.cam
1. Geltungsbereich & Allgemein
1.1 Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der Angebote von kuckuck.cam, Lange Gasse 4, 72589 Westerheim, Deutschland, www.kuckuck.cam (im Folgenden auch „Anbieter" genannt) durch den Auftraggeber (Auftraggeber und Anbieter im Folgenden gemeinsam „Parteien” und einzeln „Partei”), sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Einzelaufträge. Individuelle, in Verbindung mit einem konkreten Auftrag schriftlich dokumentierte und allerseits unterzeichnete Vereinbarungen zwischen Anbieter und Auftraggeber, haben, soweit sie von den vorliegenden AGB abweichen, Vorrang vor diesen.
1.2 Sofern Dritte, insbesondere Vertriebspartner des Anbieters, von den im Auftrag und/oder den vorliegenden AGB festgelegten Vereinbarungen abweichende Angaben machen, sind diese nicht vom Umfang der Vertretungsmacht gedeckt. Sie werden daher nicht Vertragsbestandteil zwischen den Parteien. Einwendungen gegenüber Dritten sind gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Anbieter gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.5 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
2. Definitionen
2.1 "Hardware" bezeichnet die gemietete Kamera-Technik samt Montagemitteln, welche vom Anbieter im Rahmen des Auftrags am Montageort zur Verfügung gestellt wird.
2.2 "Software" bezeichnet die auf der Hardware sowie auf Servern laufenden technischen Systeme zur Übertragung, Verarbeitung und Veröffentlichung des Bildmaterials.
2.3 "Abrechnungszeitraum" bezeichnet den Zeitraum, für den die vereinbarte Vergütung jeweils im Voraus in Rechnung gestellt wird. Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, beträgt der Abrechnungszeitraum drei Monate.
3. Gegenstand der Nutzungsbedingungen & Nutzungsdauer
3.1 Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Bereitstellung und der Betrieb von Systemen zur Dokumentation mittels Kameratechnik (Kamera-Gerät mitsamt Zubehör nebst Software zur Bildaufnahme und zur drahtlosen Übermittlung von Bildaufzeichnungen) und damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Betrieb einer Weboberfläche, Anfertigung von Zeitraffer-Aufnahmen) sowie der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungen, die hierfür notwendige Technik und die Einräumung von Nutzungsrechten an dem Service und dem angefertigten Bildmaterial durch den Anbieter gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
3.2 Die Nutzungsdauer wird anhand der im Auftrag genannten Projektlaufzeit, bzw. durch den Zeitraum bis zu einer fristgerechten Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber definiert.
3.3 Während der Projektlaufzeit wird dem Auftraggeber über einen Downloadbereich die Sicherung von Einzelbildern ermöglicht. Die Einzelbilder stehen ab dem Zeitpunkt der Erstellung für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen zum Download zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, Einzelbilder teilweise zu löschen. Die eigenverantwortliche Sicherung der Einzelbilder innerhalb der genannten Frist obliegt dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Aufbewahrung über den Zeitraum von 14 Tagen hinaus besteht nicht.
4. Bereitstellung, Montage & Demontage der Hardware, Inbetriebnahme der Software
4.1 Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
4.2 Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, insbesondere bei der Montage & Demontage der Hardware, zur Verfügung.
4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
4.4 Die Hardware wird dem Auftraggeber für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Miete überlassen. Die Übergabe erfolgt durch Anlieferung & Montage durch den Anbieter an dem vereinbarten Standort zum vereinbarten Termin.
4.5 Die Software wird dem Auftraggeber für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Nutzung über das Internet überlassen. Die vollständige Inbetriebnahme erfolgt innerhalb von 28 Tagen nach Montage der Hardware.
4.6 Der Auftraggeber hat in eigener Verantwortung die baulichen, technischen, organisatorischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Montage und den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere:
(a) Die Beschaffung aller zur Montage und zum Betrieb erforderlichen Genehmigungen sowie Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Betriebsräten, Mitarbeitern und sonstigen Dritten;
(b) Die Auswahl eines geeigneten Montageorts;
(c) Die Bereitstellung eines entsprechenden Stromanschlusses am Montageort zur Stromversorgung, sofern nicht anders vereinbart;
(d) Die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb der Kamera betreffen.
4.7 Der Auftraggeber hat dem Anbieter alle notwendigen Hilfsmittel zur Erreichbarkeit des Montageorts zur Verfügung zu stellen (z.B. Hubsteiger, Seilzugangstechnik, Personal,...). Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass der Montageort zu vereinbarten Montage- & Demontage-Terminen sicher zugänglich ist. Eventuelle Kosten für Hilfsmittel hat der Auftraggeber zu tragen.
4.8 Zur Durchführung der Vertragsleistungen hat der Auftraggeber auf Verlangen des Anbieters einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Der Ansprechpartner ist vom Auftraggeber zu bevollmächtigen, technische und organisatorische Angelegenheiten zu regeln.
4.9 Soweit dies vom Anbieter verlangt wird, hat der Auftraggeber über die erfolgreiche Inbetriebnahme ein Inbetriebnahmeprotokoll zu unterzeichnen.
4.10 Verzögert sich die Inbetriebnahme durch nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände, so hat der Auftraggeber in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen für das vom Anbieter eingesetzte Personal zu tragen.
4.11 Die Montage & Demontage der Kamera führt der Anbieter selbst oder durch Einschaltung von Dritten als Subunternehmern aus. Der Anbieter haftet für deren Tätigkeit nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen im selben Umfang wie für eigenes Verhalten.
4.12 Für Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers für ihn tätig werden, hat der Auftraggeber wie für eigenes Verhalten einzustehen. Der Anbieter hat es nicht zu vertreten, wenn er aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4.13 Sofern die Weboberfläche über eine im Besitz des Auftraggebers befindliche Domain erreichbar sein soll, liegt die Einrichtung und Konfiguration der DNS-Einträge in der Verantwortung des Auftraggebers.
4.14 Kommt der Auftraggeber den Vereinbarungen im einzelnen nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Inbetriebnahme anderweitig zu erwirken. Die Inbetriebnahme wird dadurch als abgeschlossen betrachtet.
4.15 Für Anpassungen an der Weboberfläche nach Abschluss der Inbetriebnahme werden dem Auftraggeber Zusatzkosten nach Aufwand berechnet.
5. Weitere Nutzungsbedingungen
5.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Anbieter zur Verfügung gestellte Inhalte & Materialien (Texte, Logos, Bildmaterial,...) im Rahmen des Angebots des Anbieters veröffentlicht werden dürfen und der Auftraggeber die zur Nutzung dieser Inhalte & Materialien durch den Anbieter erforderlichen Rechte besitzt oder erhält.
5.2 Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.
5.3 Die Aufnahme von Bildern durch die gemietete Hardware, deren Übertragung an die Server des Anbieters, deren Verarbeitung durch die Software des Anbieters, sowie deren Wiedergabe und Speicherung erfolgen im Auftrag des Auftraggebers. Der Anbieter setzt zur Anonymisierung von Personen und Fahrzeugen im Bildmaterial eine KI-gestützte Objekterkennung nach dem aktuellen Stand der Technik ein. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine vollständige Erkennung aller Objekte im Einzelfall, verpflichtet sich jedoch, die eingesetzte Technologie kontinuierlich zu pflegen und zu verbessern.
5.4 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Aufnahme, Übertragung, Wiedergabe und Speicherung des Bildmaterials wie im Leistungsangebot beschrieben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Datenschutzrechts und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten (insbesondere des Rechtes am eigenen Bild) entspricht. Die Vertragsparteien werden einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch den Betrieb gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung bezieht sich auf sämtliche Ansprüche des Dritten sowie auf die hierbei entstehenden eigenen notwendigen Auslagen der Rechtsverfolgung und/oder -verteidigung.
5.5 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen des für den Auftraggeber Zumutbaren die vermietete Hardware während der Mietzeit gegen andere Hardware mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen auszutauschen.
5.6 Der Anbieter ist berechtigt, am Montageort Werbung für eigene Zwecke anzubringen.
5.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, den (Firmen-)Namen des Auftraggebers, dessen Logo, den Montageort, die Art & Beschreibung des zu dokumentierenden Projekts, sowie das angefertigte Bildmaterial als Referenzprojekt zu nennen, zu veröffentlichen sowie für zukünftige Werbezwecke zu verwenden.
5.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gemietete Hardware
(a) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung vom Anbieter nicht vom Standort zu entfernen oder die Installation zu manipulieren (z.B. Veränderung der Perspektive);
(b) ausreichend gegen Verschmutzungen zu schützen, insbesondere bei Maler-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten,...
5.9 Soweit an der Hardware während der Vertragslaufzeit Mängel auftreten oder diese beschädigt werden oder verloren gehen, hat der Auftraggeber den Anbieter darüber unverzüglich zu informieren.
5.10 Für Beschädigung oder Diebstahl der Hardware sowie Aufwendungen der Auftragsfortführung nach einem Schadensfall hat der Auftraggeber aufzukommen.
5.11 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die uneingeschränkten, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an dem im Rahmen des Auftrags angefertigten Bildmaterial. Das Recht des Anbieters zur Nutzung des Bildmaterials gemäß Ziffer 5.7 bleibt hiervon unberührt.
5.12 Sofern die Weboberfläche durch ein Passwort geschützt werden soll, hat der Auftraggeber dies bei Auftragserteilung zu bestellen. Andernfalls ist der Anbieter berechtigt, die Weboberfläche öffentlich zugänglich zu betreiben und zu verlinken. Für nachträgliche Änderungen fallen zusätzliche Kosten nach Aufwand an.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Für die Bereitstellung und den Betrieb der auf der Webseite des Anbieters zum Zeitpunkt der Beauftragung beschriebenen Leistungen hat der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung jeweils im Voraus für den geltenden Abrechnungszeitraum (vgl. Ziffer 2.3) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.
6.2 Zahlungen werden ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
6.3 Der Rechnungsversand erfolgt auf elektronischem Wege per Email. Der Auftraggeber hat den ordnungsgemäßen Empfang von Emails des Anbieters unter der genannten Emailadresse sicherzustellen.
6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Davon unberührt bleibt das Recht des Anbieters, einen über die Pauschale hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.5 Leistungen, welche bei Auftragserteilung nicht schriftlich abgesprochen und angeboten wurden, werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar nach Aufwand gemäß dem in Ziffer 6.6 genannten Stundensatz abgerechnet.
6.6 Den Arbeiten des Anbieters liegt ein Stundensatz von 135€ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 9 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Abrechnungszeitraum, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
7.2 Ist im Vertrag eine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit vereinbart, so kann der Vertrag während der festen Vertragslaufzeit oder der vereinbarten Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
7.3 Soweit keine feste Laufzeit vereinbart oder die geltende Mindestlaufzeit abgelaufen ist, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
7.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Auftraggeber
(a) ohne Zustimmung Änderungen an der gemieteten Hardware vornimmt;
(b) mit der Zahlung eines fälligen Betrages um mehr als 14 Tage in Verzug gerät;
(c) gegen die Nutzungsbedingungen verstößt;
(d) gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt.
8. Pflichten bei Vertragsende
8.1 Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die gemietete Hardware ordnungsgemäß zurückzugeben oder die Demontage wie unter 4. zu ermöglichen und zu unterstützen.
8.2 Wird die Rückgabe der gemieteten Hardware aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund verzögert, so ist der Anbieter unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, von dem Auftraggeber für den Zeitraum der Verzögerung bis zur Rückgabe an den Anbieter eine pauschalierte Nutzungsentschädigung entsprechend den für die Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütungssätzen zu verlangen.
8.3 Mit Beendigung des Vertrags wird dem Auftraggeber ein Download-Link zum hochauflösenden Video für 14 Tage zur Verfügung gestellt.
9. Produkteigentum, Zugangsrecht
9.1 Die dem Auftraggeber bereitgestellte Hardware ist und bleibt Eigentum des Anbieters.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über jegliche Maßnahmen oder Ereignisse zu informieren, die das Eigentum des Anbieters oder den Betrieb dessen beeinträchtigen, insbesondere über Diebstahl, Beschädigung sowie die Geltendmachung von Eigentums- oder Pfandrechten durch Dritte.
9.3 Der Anbieter darf die Hardware während üblicher Betriebszeiten besichtigen und untersuchen bzw. durch einen Beauftragten untersuchen lassen. Der Auftraggeber hat dem Anbieter den hierzu erforderlichen Zugang zum Standort zu verschaffen.
10. Leistungsqualität und Sachmängelansprüche
10.1 Der Anbieter hat den zuverlässigen Betrieb der angebotenen Systeme sicherzustellen. Die Leistung gilt als erbracht, sofern die Systeme mehr als 95% des Abrechnungszeitraums wie vereinbart liefen bzw. ein Ausfall der Leistung nicht eindeutig durch den Anbieter zu verantworten ist (z.B. Stromausfall am Standort, Wetterbedingte schlechte Sicht, Verschmutzte Kameralinse, Wetterbedingte Extremtemperaturen,...) oder nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Sollte die vereinbarte Leistung nachweislich zu weniger als 95% erbracht sein, werden die Kosten für den betroffenen Abrechnungszeitraum anteilig erstattet.
10.2 Der Anbieter ist für die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit aller technischen Maßnahmen verantwortlich, insbesondere derjenigen, die in den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO aufgeführt sind und ausdrücklich in der Verantwortung des Anbieters liegen.
10.3 Für die gemietete Hardware übernimmt der Anbieter die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
10.4 Der Auftraggeber hat etwaige nach der Übergabe auftretende Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels an den Anbieter zu melden.
10.5 Auftretende Sachmängel sind nach Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung durch den Anbieter zu beheben.
10.6 Schadensersatz und Aufwendungsersatz kann der Auftraggeber in allen Fällen dieser Ziffer 10 nur nach Maßgabe der Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 11 verlangen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Soweit zwischen den Vertragsparteien oder in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers und Ansprüche des Auftraggebers auf Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrunde – insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsmöglichkeiten, Ansprüche Dritter und/oder jegliche sonstige mittelbare und Folgeschäden.
11.2 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 11.1 gilt nicht
(a) im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen;
(b) im Falle des Todes oder der Verletzung von Leib oder Gesundheit einer Person;
(c) soweit der Anbieter für Personenschäden oder Sachschäden an Privatvermögen gemäß zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsrechtes haftet; und/oder
(d) soweit der Anbieter ausnahmsweise eine Garantiehaftung für die Beschaffenheit von Vertragsleistungen übernommen haben sollte.
11.3 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 11.1 gilt ferner nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung des Anbieters gemäß Ziffer 11.2 bleibt unberührt.
12. Abtretung, Aufrechnung
12.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
12.2 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Für den Vertrag mit dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter sind die Gerichte – soweit zulässig – in Ulm. Jede Vertragspartei ist daneben berechtigt, die andere Vertragspartei an deren Sitz in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen für den Fall des einstweiligen Rechtsschutzes sind die vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarungen abschließend.
14. Höhere Gewalt
14.1 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung sowie vergleichbare unvorhersehbare und von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse.
14.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren.
14.3 Dauert der Zustand der höheren Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen.
15. Datenschutz
15.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragserfüllung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
15.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus dem AVV.
15.3 Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://kuckuck.cam/datenschutz zu entnehmen.
Stand 03.2026